Baumfällung in Essen

Baumpflege mit Herz und Können –
Für eine grüne Zukunft.

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    umweltschonend & nachhaltig

    Unsere Wertschätzung für die Natur fließt in eine baumgerechte Fällung.

    Fachbetrieb mit Expertise

    Fachkenntnis trifft bei Baumexpert auf Leidenschaft für die Pflege am Baum.

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    Bewährte Methoden, fachkundige Umsetzung. Wir haben schon alles gesehen.

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    Willkommen bei deinem verlässlichen Partner für alle Baumarbeiten in Essen und der näheren Umgebung.

    Baumexpert begleitet deinen Baum von der Jungbaumpflege bis hin zur Baumfällung. Jeder einzelne Baum hat seine individuellen Bedingungen und hat somit seine eigenen Bedürfnisse.

    Wir erhalten die Baumgesundheit mit der fachgerechten Baumpflege von BaumExpert. 

    Wir planen regelmäßige Baumkontrollen und Pflegearbeiten und stehen dir und deinem Baum bedarfsgerecht zur Seite!

    N

    Einholung der Fällgenehmigung

    N

    Fällen des Baumes

    N

    Wurzelstock Entfernung

    N

    Abtransport des Schnittguts

    N

    ggf. Beratung und Umsetzung einer Ersatzpflanzung

    Weitere Leistungen rund um den Baum

    Als erfahrene Baumpflegespezialisten basieren all unsere Arbeiten auf der Grundlage der Baumschutzsatzung Essen.

    Baumpflege

    Baumgutachten

    Baumschnitt

    Baumkontrolle

    Baumkletterer

    Baumfällung in Essen – Alles was du wissen musst

    Um in Essen einen Baum zu fällen, musst du auf einiges achten. Wir geben dir Tipps zur Genehmigung, den Kosten, der Sicherheit und erklären, welche Alternativen es dazu gibt, den Baum zu fällen.

    Die Baumschutzsatzung in Essen

    Die Stadt Essen legt großen Wert auf den Schutz und Erhalt von Bäumen, um die grüne Umgebung und die ökologische Vielfalt der Stadt zu bewahren. Aus diesem Grund gibt es in Essen eine Baumschutzsatzung, die den Umgang mit der Fällung von Bäumen regelt.

    In diesem Beitrag erfährst du mehr zur Baumschutzsatzung Essen.

    In welcher Zeit darf man einen Baum fällen in Essen?

    Gemäß der Baumschutzsatzung in Essen ist die Baumfällung in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres aus Artenschutzgründen verboten. Dies ist die Brutzeit vieler Vögel, die an die Bäume gebunden sind. Das Ziel ist es, den Lebensraum der Vögel sicherzustellen.

    Die Baumfällzeiten in Essen basieren auf dem Bundesnaturschutzgesetz § 39. Dies betrifft alle Bäume und Sträucher, die sonst nicht von der Satzung geschützt sind.

    Baumfällung bei akuter Gefahr

    Ausnahmen bestehen, wenn ein Baum eine akute Gefahr für Personen oder Sachen darstellt. Droht ein Baum umzukippen, wie es beispielsweise nach einem Sturm der Fall sein kann, wird ein Baum vom Fällverbot befreit, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

    Wie viel kostet eine Baumfällung in Essen?

    Die Kosten einer Baumfällung in Essen liegen bei gewöhnlichen Arbeiten zwischen 800€ und 1250€. Allerdings können die Kosten unter besonderen Umständen stark variieren. Letztendlich hängt der Preis vom Arbeitsumfang ab.

    Diese Faktoren bestimmen den Preis einer Baumfällung:

    • Höhe des Baums
    • Komplexität der Fällung
    • Arbeitsumfang
    • Baumfällgenehmigung
    • Entsorgungskosten

    Auch die Art der Baumfällung beeinflusst den Preis. Handelt es sich um eine klassische Baumfällung? Benötigt man einen Baumkletterer, der den Baum Stück für Stück abträgt, da das Grundstück zu klein ist für eine klassische Fällung?

    Hier ist ein Kostenbeispiel einer gewöhnlichen Baumfällung:

    Posten

    Fällgenehmigung

    Baumfällung ohne Wurzelentfernung und Astentsorgung

    Entsorgungskosten

    Baumwurzel- entfernung

    Preis

    ca. 25€ – 100€

    ca. 200€ – 500€

    ca. 100€ – 250€

    ca. 100€ – 250€

    Mögliche Zusatzkosten

    Entsorgungskosten (LKW)

    Sonderfällung mit Baumkletterer

    ca. 200€ zusätzlich

    ca. 70€ / h

    Posten

    Fällgenehmigung

    Baumfällung ohne Wurzelentfernung und Astentsorgung

    Entsorgungskosten von Grünschnitt und Stammteilen

    Baumwurzelentfernung

    Preis

    ca. 25€ – 100€

    ca. 200€ – 500€

    ca. 100€ – 250€

    ca. 75€

    Mögliche Zusatzkosten

    Größere zu entsorgende Mengen (LKW)

    Sonderfällung mit Baumkletterer

    ca. 200€ zusätzlich

    ca. 70€ / h

    Baumfällung mit Fällgenehmigung in Essen

    Um eine Baumfällung in Essen durchzuführen, braucht man eine Fällgenehmigung, die nach Antragstellung von der zuständigen Behörde ausgeteilt wird. 

    Der einzureichende Antrag beschreibt den jeweiligen Sachverhalt. Da Bäume durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, braucht es für eine Fällgenehmigung einen triftigen Grund.

    Schützt die Baumschutzsatzung einen Baum vor der Fällung, so können folgende Kriterien den Schutz aufheben:

    • Baumkrankheit
    • Personen- bzw. Sachgefahr
    • Der Baum überwiegend seine ökologische Funktion verloren hat
    • Keine arttypische Entwicklung aufgrund des aktuellen Standorts möglich ist
    • Die Entwicklung weiterer Baumbestände durch den Baum behindert wird

    Der Antragstellende einer Fällgenehmigung unterliegt der Beweispflicht. Es gilt der zuständigen Behörde nachweislich darzulegen, welche dieser Kriterien eine Baumfällung rechtfertigt. In der Regel prüft die zuständige Stelle den Antrag auf Richtigkeit. Dafür wird der Baum vor Ort inspiziert. Wird der Baum als behandelbar eingeschätzt, kann eine Fällgenehmigung abgelehnt werden.

    Wer stellt den Antrag zur Baumfällgenehmigung

    Ein Antrag auf Baumfällung kann lediglich vom Nutzungsberechtigten gestellt werden, auf dessen Grundstück sich der Baum befindet. Bei Grenzbäumen ist die Zustimmung des Nachbars mit einzureichen.

    Drittpersonen benötigen eine rechtsgültige Vollmacht vom Nutzungsberechtigten für die Einholung der Fällgenehmigung.

    Welche Bäume dürfen in Essen ohne Genehmigung gefällt werden?

    Obstbäume und Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 25 cm und bis zu einer Höhe von 130 cm darf man ohne Genehmigung in Essen fällen. Diese Bäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung in Essen.

    Was passiert wenn ich einen Baum ohne Genehmigung Fälle?

    Bei Verstößen gegen die Baumschutzverordnung, indem genehmigungspflichtige Bäume ohne Zustimmung der Behörden gefällt werden, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Höhe der Bußgelder hängt von der Art der Verordnungswidrigkeit sowie davon ab, wie das jeweilige Bundesland die Angelegenheit ahndet.

    Kosten der Antragstellung für eine Fällgenehmigung

    Bei einer Baumfällgenehmigung ist mit Kosten zwischen 25 Euro und 100 Euro zu rechnen. Die Höhe kann auch in besonderen Einzelfällen bis zu 2000 Euro betragen.

    Besondere Auflagen die erteilt werden können

    Die Erteilung einer Fällgenehmigung kann mit der Auflage der Pflanzung eines Ersatzbaums verknüpft sein. Dabei muss es sich nicht zwingend um die gleiche Baumart handeln. Ein stammbildender Baum gilt als ausreichender Ersatz.

    Ermöglicht ein Grundstück keine Ersatzpflanzung, so bietet die Stadt die Pflanzung einer Ersatzpflanzung an öffentlichen Grünflächen an.

    Alternativ kann eine Fällung mit einer „Ersatzzahlung“ entschädigt werden. Dieses Geld setzt die Stadt Essen für die Baumpflege der öffentlichen Bäume ein.

    Das Antragsformular der Stadt Essen

     

    Der Antrag zur Fällgenehmigung erfolgt über das Antragsformular der Stadt Essen.

    Alternativ kannst du den Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde abwickeln.

    Der Sachbearbeiter wickelt den Antrag ab, welchen du lediglich unterschreiben musst.

    Dies sind die erforderlichen Angaben:

    • Grundstückslage
    • Grundstücksgemarkung sowie Flurstücknummer
    • Art und präzise Größe des zu fällenden Baumes
    • Stammumfang
    • Kronendurchmesser
    • Benennung der Gründe für die gewünschte Baumfällung
    • Fotos des Baumes und gegebenenfalls der nahen Umgebung

    Hier geht´s direkt zum Antrag.

    Grenzbaum fällen auf Privatgrundstück

      Ein Baum ist als “Grenzbaum” einzuordnen, wenn sich dieser auf der Grundstücksgrenze zweier Nachbarn befindet. Sollte der Stamm auf das Grundstück des Nachbars reichen, so benötigst du die Zustimmung deines Nachbars für eine Baumfällung.

      Sobald ein Baum die Grundstücksgrenze mit seinen Wurzeln oder seinem Stamm überschreitet, gehen Besitzrechte an den Nachbarn über. Es spielt dann keine Rolle mehr, wer den Baum gepflanzt hat, beide Parteien haben nun entscheidungsrecht über eine Baumfällung.

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